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Airbnb-Boom: Dürfen Eigentümer und Mieter ihre Wohnung kommerzialisieren?
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Airbnb-Boom: Dürfen Eigentümer und Mieter ihre Wohnung kommerzialisieren?

Trotz pandemiebedingter Reisebeschränkungen erging kürzlich der fulminante Börsenstart der Buchungsplattform Airbnb. Damit wurde der digitalen Kommerzialisierung privater Parahotellerie weiteren Schub verliehen. Können auch Schweizer Wohnungseigentümer und Mieter davon ökonomisch profitieren? Müssen umgekehrt die Hausmitbewohner und Vermieter solches dulden?

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Lockdown und Mietrecht – ein interessantes Verhältnis
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Lockdown und Mietrecht – ein interessantes Verhältnis

Mit der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) in der Fassung vom 17. März 2020 liess der Bundesrat öffentlich zugängliche Einrichtungen, wie Einkaufsläden (non-food) und Märkte, Restaurationsbetriebe, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe etc. für das Publikum vorübergehend schliessen.

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Unsere Ursprünge
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Unsere Ursprünge

TSCHUDI THALER RECHTSANWÄLTE entstand am 1. April 2014 aus dem Zusammenschluss der beiden auf das Immobilien-, Miet- und Baurecht spezialisierten Zürcher Anwaltskanzleien TSCHUDI RECHTSANWÄLTE und SIEGRIST BAUMGARTNER THALER RECHTSANWÄLTE.

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