Hier finden Sie Neues und Wissenswertes.
Airbnb-Boom: Dürfen Eigentümer und Mieter ihre Wohnung kommerzialisieren?
Trotz pandemiebedingter Reisebeschränkungen erging kürzlich der fulminante Börsenstart der Buchungsplattform Airbnb. Damit wurde der digitalen Kommerzialisierung privater Parahotellerie weiteren Schub verliehen. Können auch Schweizer Wohnungseigentümer und Mieter davon ökonomisch profitieren? Müssen umgekehrt die Hausmitbewohner und Vermieter solches dulden?
Wann darf eine Eigentumswohnung über Plattformen wie Airbnb kommerzialisiert werden?
Die Kurzzeitvermietung von Stockwerkeigentum ist per se weder zulässig noch verboten. Entscheidend sind die Eigenarten der Liegenschaft und die Regulierung der Gemeinschaft.
Digitales Bauen im Trend: Wo sind die Verträge?
BIM verändert die Zusammenarbeit zwischen Bauherren, Planern und Baufirmen. Heutige Bauverträge sind wenig BIM-tauglich.
Ein Mehrwert für Stadt, Bauherr und Bewohner
Manchmal haben Grundeigentümer Glück: Durch einen vorteilhaften Nutzungsplan wird ihr Grundstück aufgewertet. Damit auch die Allgemeinheit profitiert, braucht es einen Ausgleich – etwa in Form des städtebaulichen Vertrags.
Lockdown und Mietrecht – ein interessantes Verhältnis
Mit der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) in der Fassung vom 17. März 2020 liess der Bundesrat öffentlich zugängliche Einrichtungen, wie Einkaufsläden (non-food) und Märkte, Restaurationsbetriebe, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe etc. für das Publikum vorübergehend schliessen.
Unsere Ursprünge
TSCHUDI THALER RECHTSANWÄLTE entstand am 1. April 2014 aus dem Zusammenschluss der beiden auf das Immobilien-, Miet- und Baurecht spezialisierten Zürcher Anwaltskanzleien TSCHUDI RECHTSANWÄLTE und SIEGRIST BAUMGARTNER THALER RECHTSANWÄLTE.