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Die Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen in Zürich – was Grundeigentümer/innen jetzt wissen sollten
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Die Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen in Zürich – was Grundeigentümer/innen jetzt wissen sollten

Die öffentliche Auflage der revidierten Bau- und Zonenordnung (BZO) der Stadt Zürich bis am 1. Juni 2026 wirft bei vielen Grundeigentümer/innen Fragen auf. Dabei geht es unter anderem um die Mehrwertabgabe – also die Abgabe, die erhoben wird, wenn Grundstücke durch eine Aufzonung oder Umzonung an Wert gewinnen.

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Wald oder Nichtwald? Das ist hier die Frage!
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Wald oder Nichtwald? Das ist hier die Frage!

Wer bauen will, sieht sich mit einer Vielzahl komplexer Fragestellungen konfrontiert. Mögliche Fallstricke verbergen sich oft in jenen Bereichen, welche leicht übersehen werden. Ein ungenügender Waldabstand kann ein solches baurechtliches Hindernis darstellen. Ob eine vorhandene Bestockung als Wald oder Nichtwald qualifiziert wird, ist dementsprechend von zentraler Bedeutung.

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Neuerungen zum Bauen in lärmbelasteten Gebieten
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Neuerungen zum Bauen in lärmbelasteten Gebieten

In Baurekursverfahren wird die Nichteinhaltung von Lärmschutzvorschriften bei Bauvorhaben entlang von Strassen oder Eisenbahnlinien regelmässig gerügt. Die Abwägung zwischen dem Schutz der Gesundheit und den Zielen einer verdichteten Siedlungsentwicklung stellt Gesetzgeber und Gerichte seit Jahren vor erhebliche Herausforderungen.

Nachdem sich die Praxis im Umgang mit den Lärmschutzvorgaben in jüngerer Zeit verschärft hat, stellt sich nun die Frage, ob mit der Revision des Umweltschutzgesetzes und der Lärmschutz-Verordnung eine Lockerung der bisherigen Anforderungen im Baubewilligungsverfahren zu erwarten ist.

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Das Bauhandwerkerpfandrecht: Wichtige Neuerungen ab 1. Januar 2026
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Das Bauhandwerkerpfandrecht: Wichtige Neuerungen ab 1. Januar 2026

Am 1. Januar 2026 ist eine bedeutende Änderung des Zivilgesetzbuches in Kraft getreten, die das Bauhandwerkerpfandrecht betrifft. Die Revision schafft Klarheit über die Anforderungen an Ersatzsicherheiten: Neu müssen diese nebst der Hauptforderung auch die Verzugszinsen für die Dauer von zehn Jahren abdecken. Was sich für Grundeigentümerinnen, Unternehmer und Bauherren ändert – und warum die Neuregelung eine pragmatische Lösung darstellt.

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Kauf einer Liegenschaft ab Plan – Neuerungen per 1. Januar 2026 ganz im Sinne der Käufer
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Kauf einer Liegenschaft ab Plan – Neuerungen per 1. Januar 2026 ganz im Sinne der Käufer

Am 1. Januar 2026 treten weitgehende Änderungen zum Kauf- und Werkvertragsrecht in Kraft. Diese Änderungen betreffen Werkverträge über unbewegliche Bauten sowie Kaufverträge betr. Land und eine darauf zu erstellende Baute (sog. Kauf ab Plan). Der vorliegende Beitrag wird die Situation vor der Gesetzesrevision und die damit verbundenen Risiken und Gefahren für die Käufer aufzeigen und danach erläutern, welche dieser Knackpunkte mit der Gesetzesrevision behoben werden, und wo es weiterhin für Käufer Risiken beim Kauf eines Grundstücks ab Plan gibt.

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Blendende Photovoltaikanlagen: Was tun, wenn Sonnenreflexionen zur Belastung werden
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Blendende Photovoltaikanlagen: Was tun, wenn Sonnenreflexionen zur Belastung werden

Photovoltaikanlagen sind ein zentraler Baustein für eine nachhaltige Energieversorgung. Doch was, wenn die Sonnenstrahlen nicht nur Strom, sondern auch Ärger produzieren, beispielsweise durch störende Lichtreflexionen auf benachbarten Sitzplätzen, Balkonen oder in Wohnzimmern? Wann Blendungen unzulässig sind und was man dagegen unternehmen kann, erklärt dieser Beitrag.

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Das Gemeinschaftspfand – Eine scharfe Waffe des Stockwerkeigentumsrechts
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Das Gemeinschaftspfand – Eine scharfe Waffe des Stockwerkeigentumsrechts

Stockwerkeigentum ist beliebt und gleichzeitig gefürchtet. Beliebt, weil es selbst in der aktuell schwierigen Lage auf dem Immobilienmarkt für den Mittelstand die Möglichkeit gibt, Wohneigentum zu erwerben. Gefürchtet, weil man mit dem Erwerb einer Wohnung in eine „Gemeinschaft“ mit einer kleineren oder grösseren Anzahl Personen gezwungen wird. Dass es dabei zu Konflikten kommen kann und durchaus oft auch kommt, ist daher nicht überraschend.

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Gerichtliche Koordination mehrerer Rekursverfahren gegen Bauentscheide
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Gerichtliche Koordination mehrerer Rekursverfahren gegen Bauentscheide

Das Baurekursgericht hat die Praxis eingeführt, mehrere Rekursverfahren gegen einen Bauentscheid unter Berufung auf eine vermeintlich erforderliche materielle Koordination gleichzeitig zu entscheiden. Einzelne Rekursverfahren werden deshalb längstens bis zur Spruchreife eines der hängigen Rekursverfahren sistiert. Dadurch werden Vergleiche zwischen der Bauherrschaft und Nachbarn zur Vermeidung aufwendiger Rekursverfahren erschwert.

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